Joggen – aber sicher

Joggen ist beliebter denn je – schätzungsweise dürften mehr als zehn Millionen Deutsche regelmäßig ihre Laufschuhe schnüren. Das Schöne daran: Man ist im Gegensatz zu vielen anderen Sportarten weder an Ort noch Jahreszeit gebunden. Jeder kann nach eigenem Leistungsstand an der frischen Luft aktiv werden, eine bessere Kondition und Ausdauerfähigkeit stellen sich schnell ein.

 
Allerdings sind auch Jogger nicht vor Verletzungen gefeit. Sie geschehen durch Ermüdung, wegen einer Überlastung der Muskeln und Gelenke, einer nicht ausreichend aufgewärmten Muskulatur oder schlicht und einfach wegen Unachtsamkeit auf unebenem Gelände. Dabei kann man umknicken und sich eine schmerzhafte Verletzung des Sprunggelenks beziehungsweise sogar einen Bänderriss oder Knochenbruch zuziehen. „Die beste Prophylaxe gegen Verletzungen sind ein gezieltes Krafttraining, eine Aufwärmphase vor dem Joggen, das Dehnen nach dem Laufen – und gute Schuhe“, rät Katja Schneider, Gesundheitsexpertin bei RGZ24.de.

 

Jogger sollten dauerhafte Folgeschäden absichern

Die akuten Behandlungskosten bei einer Verletzung zahlt in der Regel die gesetzliche oder private Krankenkasse. Dazu gehören die Arzt- oder Klinikrechnung sowie in manchen Fällen auch Rehamaßnahmen. In den meisten Fällen heilt die Verletzung komplett ab, der Hobby-Sportler ist nach einiger Zeit wieder fit. Problematisch wird es, wenn durch einen Unfall dauerhafte Folgeschäden entstehen. Wer eine Unfallversicherung besitzt, bekommt dann eine bestimmte Leistung ausbezahlt. Das kann eine Einmalleistung sein, aber auch eine Rente, die je nach Vereinbarung ab einem festgelegten Grad der Beeinträchtigung gezahlt wird. Dabei sind auch Unfälle eingeschlossen, die nicht beim Sport, sondern beispielsweise im Haushalt passieren.

 

„Die Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr, egal ob privat oder im Beruf“, erklärt Ralf Mertke, Experte für Unfallversicherungen bei der Gothaer.  Allerdings sei Vorsicht geboten, denn nicht bei allen Unfällen gebe es automatisch Ausgleichszahlungen: „Einen guten Unfallschutz erkennt man daran, dass auch die sogenannte Eigenbewegung eingeschlossen ist.“ Viele Versicherungen würden nämlich nur dann zahlen, wenn die Verletzung durch äußere Einwirkung auf den Körper, also beispielsweise durch einen Zusammenstoß mit einer anderen Person, passiert sei. „Verletzungen, die durch eigene Bewegungen wie etwa Umknicken passieren, sind nicht in jedem Vertrag enthalten. Für den vollen Schutz gilt daher: Vertragsbedingungen genau checken“, so Mertke weiter.

 

Gruppenunfallversicherung gilt mit Einschränkungen

Mitglieder von Sportvereinen sollten prüfen, ob sie durch ihren Verein schon über eine Gruppenunfallversicherung abgesichert sind. Allerdings gilt diese nur dann, wenn der Unfall beim Vereinssport, auf dem Weg dorthin oder auf dem Rückweg passiert, die finanziellen Leistungen sind oft eher gering. Wer auf Nummer sicher gehen will, ergänzt solche Verträge durch einen privaten Unfallschutz. (djd).

 

Tipps, um Unfälle und Verletzungen beim Joggen zu vermeiden

– Sich vor dem Training ausreichend aufwärmen und gegebenenfalls nach dem Training das Dehnen/Stretchen nicht vergessen.

– Seinen Laufstil optimieren.

– Auf ausreichende Regeneration achten.

– Bei Tageslicht Joggen beziehungsweise bei Dunkelheit auf beleuchteten Wegen laufen.

– Bei Nachtläufen in der Dunkelheit eine Stirnlampe tragen.

– Insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei Nässe Offroad-Laufstrecken meiden und auf befestigte Wege ausweichen.

– Passende Laufschuhe anziehen, die ausreichend Halt bieten.

– Gut sichtbare Laufbekleidung in Signalfarben mit Reflektoren tragen.

– Das Training sollte auf die individuelle Leistungsfähigkeit abgestimmt sein, um Übermüdung zu vermeiden. (djd). Quelle: www.running-life.de

 

 

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